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AUTOGLAS SCHANZ
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
II. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ("AGB") FÜR LIEFERUNGEN, MONTAGELEISTUNGEN UND REPARATUREN 1. Geltungsbereich 1.1. Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen ("Leistungen") sowie Reparaturarbeiten („Reparaturen") von bzw. durch den die Fa. Autoglas Schanz (Verwender) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen ("Leistungsbedingungen"), die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn der Verwender diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 1.2. Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden. 2. Vertragsschluss Die Angebote des Verwenders sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verwenders oder die Erbringung der Leistung durch den Verwender zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen. 3. Leistungsfristen und termine, Gefahrübergang 3.1. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verwender schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. 3.2. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Verwenders liegende und von diesem nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden den Verwender für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3.3. Sofern der Verwender für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit er von seinem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn der Verwender die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. 3.4. Verzögern sich die Leistungen von Verwender, ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Verwender die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist. 3.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verwender unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an dem die Montageleistungen erbracht wurden oder erbracht werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. 3.6. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst auf den Kunden über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden über. 4. Abnahme bei Reparatur 4.1. Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald der Verwender ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt hat. 4.2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von Verwender gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 5. Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht 5.1. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Verwenders inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5.2. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; bei erfolglosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn der Verwender über den Betrag verfügen kann. 5.3. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5.4. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5.5. Dem Verwender steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständenzu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang stehen. 6. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Unternehmer Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind. 6.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Verwender aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum des Verwenders. 6.2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der dem Verwender zustehenden Saldoforderung. |
6.3. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ("Vorbehaltsprodukte"), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum des Verwenders gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an den Verwender ab, welcher diese Abtretung annimmt. 7. Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen 7.1. Der Verwender gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen. 7.2. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden vom Verwender überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. 7.3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Rechte des Kunden wegen Mängeln des Liefergegenstandes voraus, dass er die Leistungen nach Übergabe überprüft und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. 7.4. Bei jeder Mängelrüge steht dem Verwender das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. 7.5. Mängel wird der Verwender nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam "Nacherfüllung") sowie ggf. deren Installation beseitigen. 7.6. Der Kunde wird dem Verwender die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn der Verwender mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von dem Verwender den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. 7.7. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht vom Verwender zu vertreten sind. 7.8. Die zum Zwecke der Nacherfüllung entstehenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt der Verwender. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat der Verwender sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. 7.9. Die Verjährungsfrist für Rechte des Kunden wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Kunden. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt. 8. Gewährleistung bei Reparaturen 8.1. Der Verwender gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Sollte infolgedessen ein Austausch der Scheibe erforderlich sein, so erfolgt dieser nur aufgrund besonderer Beauftragung durch und auf Kosten des Kunden. 8.2. Die Abnahme der Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 8.3. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden. 9. Haftung und Schadensersatz Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 wird die gesetzliche Haftung des Verwenders für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (i) Der Verwender haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii) Der Verwender haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. 9.1. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden. 9.2. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen. 10. Allgemeine Bestimmungen 10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. 10.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. der Verwender ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. |
Ausführungsunterlagen:
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärung des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende erforderliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. |
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 Kundengruppe:Gast
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